Beißereien unter Hunden brauchen mehr Öffentlichkeit

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Interessant für die Öffentlichkeit ist es scheinbar nur, wenn ein Hund einen Menschen beißt. Wird aber ein Hund gebissen und ist danach schwer verletzt oder verstirbt sogar, ist das keine Zeile wert. Ein Hund, der sich aggressiv gegen Objekte und auch Artgenossen zeigt, kann sich ebenso aggressiv gegen Menschen verhalten. An dieser Tatsache hat der Hundehalter ein direktes Mitverschulden. Viele zucken da nur mit der Achsel und ziehen sich aus der Verantwortung und spielen das Ganze sogar runter.

Warum erfährt die Öffentlichkeit nichts davon?

Das Thema von Beißereien gegen Artgenossen sollte auch in der Öffentlichkeit mehr publik werden. Es fällt einfach zu oft der Satz: Es ist ja „nur“ ein anderer Hund gebissen oder getötet worden. Hallo, geht es noch?!

Die Gesetzeslage dazu sieht so aus

Das Tierschutzgesetz schreibt in Paragraph 1:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Das gilt auch für den Hund der zugebissen hat!

Das Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden kurz (NHundG) in der Fassung vom 26. Mai 2011, schreibt in Paragraph 1:
„Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.“ Und in Paragraph 2: Allgemeine Pflichten. Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

Das Hundegesetz in der Fassung Brem. GBl. S. 331 – 334) in der Fassung vom 20. Dezember 2005, gibt sogar vor
Als gefährlich gelten Hunde, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen oder Tiere beißen, sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend angesprungen oder gebissen haben

Sachkundenachweis/Hundeführerschein

Beißattacken durch Hunde sollen der Vergangenheit angehören. Das ist ein Ziel des niedersächsischen Hundegesetzes. Es soll gleichzeitig zu mehr Tierschutz beitragen, weil alle Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen müssen. Das Gesetz gilt als bundesweit vorbildlich. Die Novelle ist im Juli 2011 in Kraft getreten und legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Notwendig ist überdies eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann

Es ist die Pflicht jedes Hundehalters Verantwortung zu tragen

Weil es „nur“ ein Hund ist, der verletzt oder getötet wurde? Es wäre durchaus lohnenswert sich auch einmal mit diesem Thema zu befassen, betrifft es doch viele Hundehalter, die diese leidvolle Erfahrung machen mussten. Irgendwie kommt mir das so vor, als ob es eine Art der „Sorglosigkeit“ oder sogar „Unfähigkeit“ von Hundehaltern ist, seinen Hund zu führen. Die Auswirkung und die scheinbar nicht richtige Einschätzung der Situation ist, das manche Hunde zur „lebenden Waffe“ werden! Selbst für den ordnungsgemäß angeleinten Hund, muss sichergestellt werden, dass der Hundehalter im Falle eines drohenden Konfliktes, jederzeit entsprechend auf seinen Hund einwirken kann. Die beliebten Flexileinen machen die Sache dabei nur noch schwieriger. Sind Sie gar mit mehreren Hunden unterwegs, ist die Sache noch einmal mehr schwerer. Und gerade in der Mehrhundehaltung hat der Hundehalter die Aufgabe, jederzeit zu gewährleisten, das die Hunde zurückgehalten werden können.

Leider ist das sehr sehr oft nicht der Fall. Zu viele Hundebesitzer gehen mit der Situation sehr lässig um und spielen die Sache nur runter. Hunde stehen damit immer wieder vor der Situation eine eigene Entscheidung treffen zu müssen. Aus Unsicherheit, Überforderung oder Ängstlichkeit greifen sie dann andere Hunde an und das oft mit fatalen Folgen. Was passiert mit Hunden, die eine derart niedrige Toleranzschwelle haben und unmittelbar zubeißen? Eine immer wieder zu hörende Aussage ist: Das Regeln die schon von alleine! Und das ist schlichtweg falsch und unverantwortlich.

Massnahmen gegen Beissvorfälle

Wird ein Hund auch nur einmal in dieser Weise auffällig, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, den Hund zukünftig und wie selbstverständlich anzuleinen und bis zur Verhaltenskorrektur und einem entsprechenden Training oder Therapie, mit einem Maulkorb auszuführen. Glücklicherweise gibt es jene Hundehalter, die um das Unvermögen oder die niedrige Toleranzschwelle oder auch geringe Individualdistanz ihres Hunde wissen. Leider aber verkennen viele Hundehalter die Situation und schätzen ihren Hund komplett falsch ein.

Kompetenz auch in der Hundehaltung

Würde sich jeder Hundebesitzer entsprechend kompetent im Umgang mit dem Lebewesen Hund machen, wären auch wesentlich weniger bedauernswerte Opfer in der Hundewelt zu verzeichnen. Es reicht nicht nur das Ansehen von Sendungen von Martin Rütter und co. Da weisst er selber in Sendungen immer wieder darauf hin!

Wenn ein Hund einen anderen Hund beisst, wird das oft nur Versicherungstechnisch wegen der Behandlungskosten geregelt. Meist wird auch darum gebeten, das man von einer Anzeige beim Ordnungsamt oder Veterinäramt absieht. Damit haben wir aber folgende Situation. Der Hund der andere Hunde beisst ist auch ein potentieller Kandidat irgendwann einen Menschen zu beissen. Die Zeitbombe tickt!

Es wäre sehr angebracht, wenn Hundehalter sich entsprechende Hilfe seitens Hundertraining oder je nach Problemstellung auch Verhaltenstherapie einholen. Hier lernen sie auch sehr viel über das Lernverhalten von Hunden kennen und wie man sich in den entsprechenden Hund- oder Menschbegegnungen verhält.

Dabei gilt es aber auch zu beachten: Unterschied Hundeschule, Hundetrainer und Hundeverhaltenstherapeuten</a